Sachverständiger
für das
Dachdeckerhandwerk
Sachverständiger
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt der Sachverständige nach Beauftragung durch ein Gericht ein Gutachten. Hierbei ist der Sachverständige ausschließlich an Weisungen des Gerichts gebunden und nicht für eine einzelne Partei tätig.
Das Gutachten dient dem Gericht als Hilfe bei der Beurteilung technischer Zusammenhänge.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch das Gericht und richtet sich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)
Im Auftrag eines privaten Auftraggebers (z.B. Bauherr, Handwerker, Architekt) können konkrete Fachfragen im Rahmen eines Privatgutachtes objektiv geklärt werden. Die Fragestellung und der konkrete Auftrag sind vor Erstellung des Privatgutachtens festzuhalten. Das Privatgutachten kann dazu dienen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, vorzubereiten oder mögliche Zweifel an einer Leistung zu bewerten.
Ein Privatgutachten behandelt jedoch keine Rechtsfragen.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch den Auftraggeber und wird zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen vor Erstellung des Gutachtens vereinbart.
Bei Unstimmigkeiten zwischen den Parteien (z.B. Bauherr und Architekt) kann der Sachverständige beauftragt werden, ein Schiedsgutachten zu erstellen.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch die Parteien und wird zwischen den Parteien und dem Sachverständigen vor Erstellung des Gutachtens vereinbart.
Zur Erhaltung des Gebäudezustandes oder zur Schadenbeseitigung erstellt der Sachverständige in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Sanierungskonzept und erstellt ggf. eine Kostenanalyse nebst Ausschreibung.
Vergütung: Die Vergütung erfolgt durch den Auftraggeber und wird zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen vor Erstellung des Sanierungskonzepts vereinbart.
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Mike Sternkopf
Uhlenbrockstrasse 8c
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Tel.: 0209 396995
Fax: 0209 30648
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